Führerscheinauflage
In den Beratungsstellen Clean können Sie die Auflagen zur Wiedererlangung des Führerscheins erfüllen.
In Zusammenhang mit einem Suchtmitteldelikt kann auch der Führerschein befristet bzw. entzogen werden. Damit es wieder zu einer Erlangung des Führerscheins bzw. zu einer Aufhebung der Befristung kommt, werden Auflagen ausgesprochen. In den meisten Fällen handelt es sich um psychosoziale Beratung und/oder Drogenharnscreenings.
Sie können sich bei den Beratungsstellen melden und einen Termin vereinbaren, um Ihrer Auflage nach zu kommen.