Für Radfahrer gilt in Österreich ein Alkohollimit von 0,8 Promille, das entspricht 0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft. Seit 1. September 2009 gelten folgende Strafsätze bei Übertretung des Alkohollimits:
Die Strafe richtet sich nach dem Grad der Alkoholisierung (Stand 1.1.2015):
- ab 0,8 Promille – Strafe: 800 bis 3.700 Euro
- ab 1,2 Promille – Strafe: 1.200 bis 4.400 Euro
- ab 1,6 Promille – Strafe: 1.600 bis 5.900 Euro
Wird der Alkoholtest verweigert oder Unvermögen vorgetäuscht, gilt automatisch eine Vollalkoholisierung von 1,6 Promille => Strafe: 1.600 bis 5.900 Euro
Radfahren im alkoholisierten Zustand gibt einen Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit. Bei mangelnder Verkehrszuverlässigkeit kann Ihnen die Behörde den Kfz-Führerschein entziehen.