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Ambulante Nachbetreuung

Vor und nach der stationären Behandlung ist eine weitere ambulante Betreuung unerläßlich

Eine therapeutische Arbeit mit jungen Suchtkranken im Zeitraum von 24 Wochen kann nur erfolgversprechend sein, wenn eine enge Zusammenarbeit mit den ambulanten Diensten (Beratungsstellen) stattfindet. Vor und nach der stationären Behandlung ist eine weitere ambulante Betreuung unerläßlich.

In der ambulanten Nachbetreuung stehen die Reintegrationsbemühungen (Arbeit, Wohnen, Freundeskreis und Freizeitgestaltung) im Vordergrund. Zusätzlich wird eine weiterführende Einzel- und Gruppenpsychotherapie und regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen angeboten.