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Außenkontakte

Der Kontakt nach Außen unterliegt strikten Regeln, die zum Wohle des Patienten sind.
    • Das Gelände darf nur im Rahmen bestimmter therapeutischer Aktivitäten oder im Rahmen von genehmigten Ausgängen verlassen werden.
    • Besuchsregelung: Besuche von Privatpersonen sind nur in bestimmten Fällen und nach Rücksprache mit dem Personal (Bezugtherapeut, Pflege) erlaubt. Auch Besuche von Betreuern und Therapeuten von Beratungsstellen sind mit dem Team abzustimmen.
    • Ehemalige Patientinnen und Patienten dürfen das Areal der Therapiestation nur betreten, wenn sie vorher einen Termin vereinbart haben. Wer zu einem vereinbarten Termin ins Haus kommt, muss sich umgehend beim Pflegeteam oder beim entsprechenden Therapeuten anmelden. Speisesaal, der obere und der untere Stock sowie sonstige Therapieräume dürfen von ehemaligen Patientinnen und Patienten auf keinen Fall betreten werden.
    • Briefkontakte sind von Anfang an möglich. Pakete und Briefe müssen in Gegenwart von therapeutischem Personal geöffnet und ausgepackt werden.
    • Ähnliches gilt für Telefonate, wobei es hier eine gestaffelte Regelung gibt: keine Telefonate am Anfang und später nur mit bestimmten Bezugspersonen.
    • Handys sind nicht zugelassen.
    • Ausgangsregelung: Keine Ausgänge während der Probetherapiephase (PTP). In den ersten vier Wochen Intensivtherapiephase (ITP) sind zunächst ein Halbtags- dann ein Ganztagsausgang möglich. Diese müssen zwei Wochen auseinander liegen. Ab der fünften Woche ITP sind insgesamt drei Tages- und drei Wochenendausgänge möglich, die selbstständig eingeteilt werden können.
    • Die Therapiestation befindet sich in einer Wohngegend. Störungen der Nachbarn durch unnötigen Lärm, laute Musik etc. sind zu vermeiden.