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Voraussetzungen für die Therapie

Die Aufnahme erfolgt prinzipiell nur auf einer freiwilligen Basis und welche weitere Punkte Sie beachten müssen
  1. Bereitschaft, nach der Entgiftung für die gesamte Zeit des Aufenthalts auf folgende Substanzen zu verzichten:
    • illegale Drogen und vergleichbare Substanzen, z.B. Pilzdrogen
    • Methadon und andere Substitutionsmittel
    • Alkohol
    • Benzodiazepine und andere Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Psychopharmaka und andere Medikamente, die nicht ärztlich verordnet wurden
    • Aufputschmittel wie z.B. Appetitzügler
  2. Kostengutsprache: Wenn keine Krankenversicherung besteht, braucht es die Zusage eines anderen Kostenträgers. Ein Therapieplatz kann erst kann vergeben werden, wenn entweder eine Versicherungsbestätigung oder eine andere Kostenübernahmsbestätigung schriftlich vorliegen. Ob sie versichert sind oder nicht, können Sie durch einen Anruf bei Ihrer Krankenkasse erfahren. Bei Fragen hinsichtlich Kostenübernahme wenden Sie sich an unsere Sozialarbeit.
  3. Ambulantes Erstgespräch nach telefonischer Vereinbarung T: 05522 / 39390.
  4. Einverständnis mit unseren Hausregeln und dem Behandlungsvertrag (Downloadbereich).
  5. Keine akute körperliche oder psychische Krankheit, die einer stationären internistischen oder psychiatrischen Behandlung bedarf. Leichte und mittelschwere Entgiftungsbehandlungen können bei uns durchgeführt werden, so lange es keiner intensivmedizinischen Behandlung bedarf.
  6. Nach dem Spitalsgesetz muss wie in jedem anderen Krankenhaus ein Selbstbehalt von ca. € 400.- für die ersten 4 stationären Behandlungswochen im Jahr bezahlt werden. Dies ist hinfällig, wenn Sie in diesem Jahr schon 4 Wochen stationär waren und den Selbstbehalt schon bezahlt haben. Ebenso ist dies der Fall, wenn Sie rezeptgebührenbefreit sind, wenn Sie z.B. nicht über ein Einkommen von mindestens € 1110,84 (Stand 2023) verfügen. Dies können Sie über die Österreichische Gesundheitskasse klären und bringen Sie ggf. einen Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung ein, bevor Sie zu uns kommen.
  7. Bringen sie zur Aufnahme auch einen Einkommensnachweis und eine Meldebestätigung mit.